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PRESSEMITTEILUNG 12/2017

vom 13.04.2017



Bismarckstr. 61  45128 Essen
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E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Internet: www.kkv-bund.de

V. i. S. d. P.: Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender

Ansprechpartner: Joachim Hüpkes, Bundesgeschäftsführer



KKV unterstützt „Woche für das Leben“: Menschliches Leben ist unverfügbar

Die Woche für das Leben, die vom 29. April bis 6. Mai stattfindet, steht diesmal unter dem Motto „Kinderwunsch – Wunschkind – Designerbaby“. Der KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, begrüßt diese Thematik. Zeigt sie doch, wie einerseits fortschreitende medizinisch-technische Möglichkeiten z.B. Risiken bei Schwangerschaften mindern, andererseits bringen die Ausweitungen der genethischen Testmethoden die Eltern in immer schwierigere Entscheidungssitu-ationen. Stichworte wie Reproduktionsmedizin, Präimplantations- oder Pränataldiagnostik zeigen die Bandbreite der medizinischen Möglichkeiten. Gleichzeitig werden die ethischen Herausforderungen für alle Beteiligten immer komplizierter.

Medizinischer Fortschritt muss dem Leben dienen
„Damit stellt sich in besonderem Maße die Frage: Darf der Mensch alles, was machbar ist oder gibt es hier natürliche bzw. ethische Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen?“ so der KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner. „Christlich ausgedrückt: Darf der Mensch sich zum Herrn über Leben und Tod machen?“ Wie hat es der emeritierte Papst Benedikt XVI. in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22.11.2011 so treffend formuliert: „Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und die er nicht beliebig mani-pulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört ...“ Die entscheidende Frage bei all diesen Techniken und Verfahren, die mit Selektion und selektiver Vernichtung menschlichen Lebens verbunden sei, müsse somit sein, „wird hier das Recht auf Leben geschützt oder wird es – aus welchen Gründen auch immer – zur Disposition gestellt?“

Menschliches Leben ist unverfügbar
Kurzum: Die Menschenwürde und insbesondere ihre Verletzung müssen der Prüfstein des reproduktionsmedizinischen Fortschritts sein. Für den KKV gilt: Menschliches Leben ist unverfügbar und muss deshalb ohne Wenn und Aber vom Beginn der Befruchtung bis zum natürlichen Ende geschützt werden. Die Tatsache, dass Gott den Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen habe, gebe ihm eine unantastbare Würde und zwar unabhängig von seinem Entwicklungs-, Gesundheits- oder Vernunftzustand. Damit stünden dem Menschen unbedingte Rechte und Pflichten zu, die ihm weder durch politische Entscheidungen oder ökonomische Zwänge abgesprochen werden könnten. „Besser kann der Schutz des Menschen nicht begründet werden“, so der KKV-Bundesvorsitzende.

Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen" (EG 213). „Dem ist nichts hinzuzufügen“, so der KKV-Bundesverband.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 70 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.